§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der StatSoft GmbH (nachfolgend "StatSoft") gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lizenzierung von Software sowie über die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern gemäß § 14 BGB und Verbraucherinnen und Verbrauchern gemäß § 13 BGB (nachfolgend "Kunde").
- Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, StatSoft stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Diese AGB stehen unter www.statsoft.de/StatSoft_AGB.pdf zum Abruf bereit. Bei gleichartigen Verträgen mit Unternehmern gilt die bei Abgabe der Bestellung abrufbare Fassung, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
- Für die Lieferung von Software und Hardware gelten die Vorschriften des BGB über den Kaufvertrag, auch wenn ergänzende Dienstleistungen hinzukommen. Für isolierte Dienstleistungen gelten die Vorschriften über den Dienst- bzw. Werkvertrag.
§ 2 Online-Shop und Vertragsschluss
- Der Online-Shop von StatSoft unter www.statsoft.de richtet sich an Unternehmen, Behörden und Bildungseinrichtungen. Die Angabe eines Unternehmens- bzw. Institutionsnamens ist Pflichtfeld bei der Bestellung. Durch Angabe eines Unternehmensnamens bestätigt die bestellende Person, im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden auf die für sie geltenden abweichenden Regelungen (insbesondere §§ 9, 10 sowie Widerrufsrecht nach § 21 dieser AGB) hingewiesen.
- Die Darstellung von Produkten im Online-Shop stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
- Der Vertragsschluss erfolgt in folgenden Schritten: (i) Auswahl des Produkts und Einlegen in den Warenkorb; (ii) Eingabe der Bestell- und Rechnungsdaten; (iii) Überprüfung und Bestätigung der Bestellung durch Klicken auf „Kaufen" bzw. „Zahlungspflichtig bestellen" (verbindliches Angebot des Kunden); (iv) Zugang einer automatischen Bestellbestätigung per E-Mail (Eingangsbestätigung, noch kein Vertragsschluss); (v) Zugang einer gesonderten Auftragsbestätigung per E-Mail oder Bereitstellung des Download-Links bzw. Lizenzschlüssels durch StatSoft (Vertragsannahme).
- StatSoft behält sich vor, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei offensichtlich fehlerhaften Preisangaben infolge technischer Fehler. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert und bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
- Der Vertragstext wird von StatSoft gespeichert und dem Kunden auf Anfrage zugänglich gemacht. Die Bestelldaten werden dem Kunden mit der Bestellbestätigung per E-Mail übermittelt.
§ 3 Leistungsgegenstand
- StatSoft erbringt folgende Leistungen, jeweils nach individueller vertraglicher Vereinbarung:
a) Verkauf von Standardsoftware (Drittherstellerprodukte);
b) Verkauf und Lizenzierung von eigenen Softwareprodukten;
c) Schulungen zur Nutzung der vertriebenen Software;
d) technischer Support und Wartung;
e) Inbetriebnahme, Implementierung und Konfiguration;
f) Anpassungen und Programmierungen (Customizing)
g) Allgemeine Softwareentwicklung und Projektarbeit.
- Darstellungen in Produktbeschreibungen, Prospekten oder Testprogrammen sind keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantien, sofern StatSoft dies nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt.
- StatSoft liefert Software grundsätzlich im Objektcode als Download oder auf Datenträger. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht, sofern vertraglich nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Liefertermine verlängern sich angemessen bei Verzögerungen durch den Kunden, Arbeitskämpfen, höherer Gewalt oder Lieferhindernissen bei Vorlieferanten.
§ 4 Drittherstellersoftware – Besondere Bestimmungen
- StatSoft vertreibt Softwareprodukte von Drittherstellern als autorisierter Reseller im eigenen Namen, jedoch auf Grundlage der Nutzungsbedingungen der jeweiligen Hersteller.
- Die Nutzungsrechte an Drittherstellersoftware richten sich ausschließlich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers (End User License Agreement, EULA), die dem Kunden bei Lieferung zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden. Mit der Nutzung der Software erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dem anwendbaren EULA.
- StatSoft übernimmt keine weitergehenden Garantien oder Gewährleistungen hinsichtlich des Funktionsumfangs der Drittherstellersoftware, als sie im EULA des Herstellers vorgesehen sind.
- Nutzungsrechte (Lizenzen), Supportansprüche gegenüber dem Hersteller sowie Upgrade-Ansprüche ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen EULA bzw. dem mit dem Kunden geschlossenen Lizenzvertrag. StatSoft ist zur Weitergabe der durch den Hersteller eingeräumten Rechte berechtigt und verpflichtet.
- Die in §§ 4–8 dieser AGB geregelten Rechte und Pflichten gelten ergänzend, soweit das EULA des Herstellers keine vorrangigen Regelungen trifft.
§ 5 Eigensoftware – Besondere Bestimmungen
- Für von StatSoft selbst entwickelte Softwarelösungen (nachfolgend "Eigensoftware") gelten ergänzend zu diesen AGB die jeweils gesondert vereinbarten Nutzungsbedingungen.
- Der Kunde erhält nach vollständigem Zahlungseingang ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die vertraglich bestimmte Anzahl von Nutzern bzw. Installationen und den vereinbarten Nutzungszeitraum.
- Alle Urheber-, Patent- und Markenrechte an der Eigensoftware verbleiben bei StatSoft. Vertragsgegenstände, Dokumentationen und Testprogramme sind als Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
- Dekompilierung, Reverse Engineering und Programmänderungen sind nur im gesetzlich zwingend zulässigen Rahmen (§§ 69d, 69e UrhG) erlaubt.
§ 6 Vergütung und Zahlung
- Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern sind die gesetzlichen Mehrwertsteuerbeträge enthalten.
- Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. StatSoft ist berechtigt, Vorkasse zu verlangen.
- Bei Zahlungsverzug schuldet der Unternehmer Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Kostenpauschale von 500 € pro Fall; der Kunde schuldet Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Kostenpauschale von 100 € pro Fall; StatSoft behält sich die Berechnung weiterer Kosten, z.B. aus gerichtlichen oder Inkassoverfahren, vor.
- Wird der vertraglich vereinbarte Nutzungsumfang überschritten, ohne dass StatSoft dies unverzüglich angezeigt wird, schuldet der Kunde je Übernutzungskopie bzw. -nutzer 150 % des regulären Listenpreises für den jeweiligen Nutzungsumfang.
- Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stützen.
- Bei Zahlung per PayPal erhebt StatSoft eine Servicegebühr von 5 % des Rechnungsbetrags (Transaktionskosten). Der Betrag einschließlich Servicegebühr wird vor Zahlungsabschluss angezeigt. Die Servicegebühr wird im Rückerstattungsfall nicht erstattet.
§ 7 Nutzungsrechte und Nutzungsumfang
- Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf die vertraglich vereinbarte Anzahl von Nutzenden, Installationen und – bei zeitlich befristeten Lizenzen – den vereinbarten Lizenzzeitraum.
- Für Drittherstellersoftware richtet sich der zulässige Nutzungsumfang nach dem jeweiligen EULA (§ 4). StatSoft stellt sicher, dass dem Kunden die Rechte eingeräumt werden, die der Hersteller für die erworbene Lizenz vorsieht.
- Der gleichzeitige Einsatz der Software auf mehr Systemen oder durch mehr Nutzende als vertraglich vereinbart ist unzulässig. Netzwerkeinsatz ist nur im Rahmen der erworbenen Lizenz gestattet.
- Bei einem Wechsel der Hardware ist die Software von der bisherigen Hardware zu entfernen.
§ 8 Weitergabe von Software
- Die dauerhafte Übertragung, Vermietung oder Leasing der Software zu Erwerbszwecken ist ohne schriftliche Zustimmung von StatSoft unzulässig. StatSoft behält sich vor, keine Zustimmung zu erteilen.
- Eine Aufspaltung erworbener Lizenzpakete ist nicht gestattet.
§ 9 Dienstleistungen (Schulung, Support, Implementierung, Customizing)
- Schulungen werden von qualifiziertem Personal so gestaltet, dass durchschnittlich aufmerksame Teilnehmende das Schulungsziel erreichen können. Ein bestimmter Lernerfolg wird nicht geschuldet.
- Kosten für An-/Abreise, Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmenden sind nicht in der Schulungsgebühr enthalten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. StatSoft schlägt bei Ausfall einer Schulung Ersatztermine vor; bei von StatSoft vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretendem Ausfall haftet StatSoft für nachgewiesene Reisekosten, jedoch maximal bis zur Höhe der doppelten Vergütung aus dem betroffenen Vertrag.
- Falls StatSoft Kursunterlagen ausgibt, werden diese den Teilnehmenden nur zur persönlichen Verwendung überlassen; Vervielfältigungen - auch digital - sind untersagt.
- Support- und Wartungsleistungen richten sich nach der individuellen Servicevereinbarung. Ansprüche auf Hersteller-Support bei Drittherstellerprodukten richten sich nach dem jeweiligen EULA und dem mit dem Hersteller abgeschlossenen Supportvertrag.
- Consulting- und Programmierleistungen (z.B. Auftragsentwicklung und Customizing) werden auf Basis der vom Kunden vorzugebenden Spezifikationen erbracht. Ergebnisse sind vom Kunden unverzüglich, in der Regel bis zu einer vereinbarten Frist, auf ihre praxisrelevante Eignung und Fehler zu prüfen. StatSoft übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit von auf Kundenvorgaben basierenden Analyseergebnissen.
§ 10 Gewährleistung
- StatSoft leistet Gewähr für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der gelieferten Software und Dienstleistungen sowie dafür, dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
- Für Drittherstellersoftware beschränkt sich die Sachmängelgewährleistung von StatSoft auf die Verschaffung der vertraglich geschuldeten Nutzungsrechte. Mängel der Software selbst sind vorrangig gegenüber dem Hersteller nach Maßgabe des EULA geltend zu machen; StatSoft unterstützt den Kunden hierbei nach Kräften.
- Unternehmer sind verpflichtet, die Software unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese binnen zehn Werktagen schriftlich und detailliert zu rügen; verdeckte Mängel sind binnen zehn Werktagen nach Entdeckung zu rügen. Wird die Rügepflicht verletzt, gilt die Software insoweit als genehmigt (§ 377 HGB).
- Bei Sachmängeln steht StatSoft das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zu. Nach zweimaligem Fehlschlagen kann der Kunde mindern oder zurücktreten; ein Rücktrittsrecht bei unerheblichen Mängeln ist ausgeschlossen.
- Gewährleistungsansprüche verjähren in zwei Jahren ab Lieferung; im B2B-Verkehr in einem Jahr. Die gesetzlichen Fristen für den Lieferregress (§§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 BGB) bleiben unberührt.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln uneingeschränkt.
§ 11 Haftung
- StatSoft haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet StatSoft der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
- Für sonstige leichte Fahrlässigkeit sowie für arglistig verschwiegene Mängel gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und risikoangemessener Datensicherung entstanden wäre.
- Eine weitergehende oder verschuldensunabhängige Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Schadensersatzansprüche von Unternehmern verjähren in zwölf Monaten ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, spätestens nach den gesetzlichen Höchstfristen des § 199 BGB. In den Fällen von Ziffer 1 und 3 gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 12 Mitwirkungspflichten
- Der Kunde hat vor Vertragsschluss geprüft, dass die Software seinen Anforderungen entspricht.
- Erbringt StatSoft vereinbarte Dienstleistungen, unterstützt der Kunde StatSoft bei der Leistungserbringung unentgeltlich durch Bereitstellung von Personal, Arbeitsräumen, Hardware, Betriebssystemen, Basissoftware und Telekommunikationseinrichtungen sowie durch Zugang zu Hard- und Software. Er trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall von Störungen (regelmäßige Datensicherung, Virenschutz, unterbrechungsfreie Stromversorgung).
- Kommt der Kunde wesentlichen Mitwirkungspflichten nicht nach, wird StatSoft von der Leistungspflicht frei; erbringt StatSoft die Leistung dennoch, wird der Mehraufwand gesondert berechnet.
§ 13 Audits
- StatSoft oder der jeweilige Softwarehersteller ist berechtigt, die ordnungsgemäße Einhaltung der Lizenzbestimmungen durch den Kunden zu überprüfen (Audit), insbesondere die qualitative und quantitative Nutzung der Lizenzen.
- Das Audit wird zu den regulären Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt und soll den Geschäftsbetrieb so wenig wie möglich belasten.
- Ergibt das Audit eine Überschreitung der erworbenen Lizenzanzahl um mehr als 5 %, trägt der Kunde die Prüfungskosten; andernfalls trägt StatSoft bzw. der Hersteller diese.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
- StatSoft behält das Eigentum an gelieferter Software und Hardware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis; bei Zahlung per Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung.
- Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erlischt das Nutzungsrecht des Kunden; sämtliche Kopien sind zu löschen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern StatSoft dies nicht ausdrücklich erklärt.
§ 15 Schriftformerfordernis
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Zusagen von Mitarbeitenden oder Vertretern von StatSoft sind nur verbindlich, wenn StatSoft sie schriftlich bestätigt.
§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen ist Hamburg. Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand; gleiches gilt für Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU sowie bei unbekanntem Wohnsitz. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
§ 17 Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit der durch zwingende Vorschriften des Aufenthaltsstaats des Verbrauchers gewährte Schutz nicht unterschritten wird (Günstigkeitsprinzip).
§ 18 Streitbeilegung
StatSoft ist grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren von Verbrauchern vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.universalschlichtungsstelle.de) teilzunehmen.
§ 19 Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten ist StatSoft ein wichtiges Anliegen. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung (Art, Umfang, Zweck sowie Rechte der betroffenen Personen) entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung unter www.statsoft.de/datenschutz.
Soweit StatSoft im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 20 Exportkontrolle
- Bei Drittherstellersoftware aus den USA unterliegen Lieferung und Nutzung dem US-amerikanischen Exportkontrollrecht (u. a. Export Administration Regulations, EAR) sowie gegebenenfalls weiteren nationalen und internationalen Ausfuhr- und Einfuhrvorschriften.
- Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften bei der Nutzung, Weitergabe oder Reexport der Software. Dies umfasst insbesondere die Vorschriften der US-Behörden (BIS, OFAC), der EU sowie der zuständigen Behörden des Landes, in dem der Kunde ansässig ist.
- Der Kunde versichert, dass er nicht in einem Land ansässig ist und die Software nicht an Personen oder Organisationen liefert, die auf einschlägigen Sanktions- oder Embargolisten (z. B. SDN-Liste der OFAC, EU-Sanktionslisten) stehen oder in Länder, die einem US- oder EU-Embargo unterliegen.
- Die jeweiligen Exportkontrollbestimmungen der Hersteller (insbesondere die im EULA enthaltenen Export Compliance-Klauseln) gehen diesen Regelungen vor und sind vom Kunden ergänzend zu beachten. StatSoft übernimmt keine Haftung für Verstöße des Kunden gegen anwendbare Exportkontrollvorschriften.
§ 21 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)
Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Bei Verträgen über digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, beginnt die Frist mit Vertragsschluss.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (StatSoft GmbH, Eifflerstr. 43, 22769 Hamburg, E-Mail: info@statsoft.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das gesetzliche Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten
Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen zur Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wenn StatSoft mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem Sie (i) ausdrücklich zugestimmt haben, dass StatSoft mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und (ii) bestätigt haben, dass Sie mit Beginn der Ausführung Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Bei sofortigem Download nach Kaufabschluss erklären Sie im Bestellprozess ausdrücklich Ihre Zustimmung zur sofortigen Vertragsausführung und bestätigen den damit verbundenen Verlust des Widerrufsrechts. StatSoft wird diese Zustimmung im Bestellprozess gesondert abfragen und dokumentieren.
Kein Widerrufsrecht für Unternehmer
Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.